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OLG Rostock, 02.11.2004 - 6 U 90/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfreiheit des Versicherers im Falle der willkürlichen Gefahrerhöhung nach Vertragsabschluss durch den Versicherungsnehmer
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 2; VVG § 23 § 25 § 25 Abs. 3
Diebstahlversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Gefahrerhöhung? - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Tunen kann den Versicherungsschutz kosten!
Verfahrensgang
- LG Rostock, 29.04.2004 - 3 O 46/02
- OLG Rostock, 02.11.2004 - 6 U 90/04
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22
Nichtigkeit; Kasko-Versicherungsvertrag; Kasko-Versicherung; Betriebserlaubnis; …
Außerdem hat das OLG R. in seinem Urteil vom 2. November 2004 (6 U 90/04 , juris Rn. 3 ff.) die Auffassung vertreten, dass ein Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung vornehme, indem er seinen ohnehin hochwertigen Pkw mit für das Fahrzeug nicht zugelassenen Breitreifen und einem Sportfahrwerk nachrüstet, so dass für potentielle, insbesondere jugendliche und sportiv orientierte, Täter ein erhöhter Verlockungsanreiz entsteht, das Fahrzeug zu entwenden.